Geltungsbereich und Zweck
Diese Seite beschreibt die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die für die Verarbeitung, Speicherung, Übertragung und den Zugriff auf Daten im Rahmen der Nutzung der Plattform gelten. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundprinzipien von Sicherheit, Datenschutz, Zugriffsschutz und Systemintegrität. Die nachfolgenden Ausführungen dienen der transparenten Darstellung der Sicherheitsarchitektur sowie der Verfahren, die zur Risikominimierung und zum Schutz der Verfügbarkeit eingesetzt werden.
Die beschriebenen Maßnahmen betreffen insbesondere Cloud-Sicherheit, API-Sicherheit, Authentifizierung, Berechtigungen, Verschlüsselung, Protokollierung und Incident-Management. Die Umsetzung erfolgt risikobasiert und orientiert sich an dem Grundsatz der Datenminimierung. Dabei wird unterschieden zwischen Maßnahmen auf Infrastruktur-, Anwendungs- und Prozessebene, um Schutzanforderungen angemessen und nachvollziehbar umzusetzen.
Technische Sicherheitsarchitektur
Die Sicherheitsarchitektur ist auf mehrschichtige Schutzmechanismen ausgelegt. Dazu gehören Netzwerksegmentierung, kontrollierte Systemzugriffe, restriktive Standardkonfigurationen sowie Maßnahmen zur Härtung der eingesetzten Dienste. Systeme werden so betrieben, dass externe und interne Risiken getrennt betrachtet und durch geeignete Kontrollen begrenzt werden. Dies betrifft insbesondere produktive Umgebungen, Schnittstellenkomponenten und Speichersysteme in der Cloud.
Zur Sicherung der Systemintegrität werden Änderungen an produktiven Komponenten kontrolliert, dokumentiert und soweit erforderlich freigegeben. Konfigurationsänderungen unterliegen einem internen Prüfprozess. Ziel ist es, unbeabsichtigte Fehlkonfigurationen, unautorisierte Änderungen und Ausfälle zu vermeiden. Darüber hinaus werden sicherheitsrelevante Abhängigkeiten regelmäßig bewertet, um Schwachstellen in Drittkomponenten oder Integrationen frühzeitig zu erkennen.
Cloud-Sicherheit
Der Betrieb in Cloud-Umgebungen erfolgt unter Beachtung definierter Zugriffsbeschränkungen und Trennungsprinzipien. Administrative Rechte werden nur in dem Umfang vergeben, der für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist. Wo möglich, werden Mandanten- und Umgebungsgrenzen technisch voneinander getrennt. Dies reduziert das Risiko ungewollter Datenverarbeitung zwischen unterschiedlichen Kundeninstanzen oder Systembereichen.
Die Cloud-Sicherheit umfasst außerdem die fortlaufende Überprüfung von Konfigurationen, Protokollen und Sicherheitsrichtlinien. Dazu zählen unter anderem kontrollierte Speicherberechtigungen, abgesicherte Netzwerkpfade und die Beschränkung öffentlicher Zugriffe auf notwendige Komponenten. Backup- und Wiederherstellungsverfahren sind so ausgestaltet, dass sie sowohl die Verfügbarkeit als auch die Integrität der Daten unterstützen.
API-Sicherheit
Schnittstellen werden mit dem Ziel betrieben, unbefugte Zugriffe, Missbrauch und Datenabfluss zu verhindern. Die API-Sicherheit umfasst Authentifizierungsmechanismen, Schlüsselverwaltung, Ratenbegrenzungen und die Validierung eingehender Anfragen. Anforderungen an zulässige Parameter, Formate und Berechtigungsumfänge werden serverseitig geprüft, um fehlerhafte oder manipulative Zugriffe zu reduzieren.
Für Integrationen mit Drittsystemen gilt das Prinzip der minimal notwendigen Freigabe. Zugriffsschlüssel und Tokens werden zweckgebunden eingesetzt und können zeitlich oder funktional beschränkt sein. Wo technisch vorgesehen, werden Schnittstellenaufrufe protokolliert, um Auffälligkeiten wie ungewöhnliche Zugriffsmuster, wiederholte Fehlversuche oder nicht autorisierte Nutzung erkennen zu können. Dies unterstützt die Nachvollziehbarkeit und die Abwehr von Angriffen auf die Anwendungsebene.
Zugriffsschutz, Authentifizierung und Berechtigungen
Der Zugriff auf Systeme, Verwaltungsoberflächen und sensible Daten ist streng geregelt. Zugriffsschutz bedeutet dabei nicht nur die Begrenzung externer Zugriffe, sondern auch die interne Differenzierung zwischen Rollen, Aufgaben und Befugnissen. Berechtigungen werden nach dem Need-to-know-Prinzip vergeben und regelmäßig überprüft. Nicht mehr erforderliche Rechte werden entzogen, sobald sie für die Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig sind.
Authentifizierung erfolgt über geeignete technische Verfahren, die den Zugriff auf personenbezogene oder systemkritische Bereiche absichern. Je nach Anwendungsfall können zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie mehrstufige Verfahren eingesetzt werden. Besonders schützenswerte administrative Funktionen unterliegen gesonderten Kontrollen, um unautorisierte Änderungen an Konfigurationen, Protokollen oder Datenexporten zu verhindern.
Die Verwaltung von Berechtigungen ist Bestandteil der Sicherheitsorganisation. Rollen werden anhand der jeweiligen Funktion definiert, etwa für Support, Betrieb oder Administration. Durch diese Trennung wird das Risiko reduziert, dass einzelne Zugänge zu weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten führen. In Unternehmen des DACH-Marktes, etwa im Maschinenbau, im Automobilumfeld oder in der gehobenen Hotellerie, ist eine solche präzise Trennung regelmäßig erforderlich, um interne Freigabeprozesse und Compliance-Anforderungen technisch abzubilden.
Verschlüsselung und Schutz der Datenübertragung
Daten werden während der Übertragung durch Verschlüsselung geschützt, soweit dies technisch vorgesehen und sinnvoll ist. Dies betrifft insbesondere Verbindungen zwischen Endnutzeroberflächen, Anwendungsdiensten, Schnittstellen und Infrastrukturkomponenten. Ziel ist es, die Vertraulichkeit und Integrität übertragener Inhalte vor Mitlesen, Manipulation oder Umleitung zu schützen.
Auch gespeicherte Daten unterliegen, soweit vorgesehen, verschlüsselten Schutzmechanismen. Schlüsselverwaltung und Zugriffsrechte auf kryptografische Komponenten werden besonders restriktiv behandelt. Der Zugriff auf Schlüsselmaterial ist auf einen eng begrenzten Personenkreis beschränkt und organisatorisch getrennt von allgemeinen Anwendungsberechtigungen. Damit wird das Risiko minimiert, dass ein einzelner kompromittierter Zugang den Schutz der gespeicherten Daten aufhebt.
Verschlüsselung ist jedoch nur ein Bestandteil der technischen Sicherheit. Sie wird durch weitere Kontrollen ergänzt, etwa durch Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung und sichere Entwicklungs- und Betriebsprozesse. Erst das Zusammenspiel dieser Maßnahmen gewährleistet einen angemessenen Schutz im produktiven Betrieb.
Protokollierung, Monitoring und Nachvollziehbarkeit
Sicherheitsrelevante Vorgänge werden in angemessenem Umfang protokolliert. Dazu zählen insbesondere Anmeldeereignisse, administrativen Änderungen, API-Zugriffe, Fehlerereignisse und sicherheitsrelevante Systemmeldungen. Die Protokollierung dient der Erkennung von Anomalien, der Untersuchung von Vorfällen und der Wiederherstellung des regulären Betriebs. Sie ist zugleich ein wesentliches Element zur Sicherung der Systemintegrität.
Die Protokollierung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung. Es werden nur solche Informationen erfasst, die für Sicherheits-, Betriebs- oder Nachweiszwecke erforderlich sind. Logdaten werden gegen unbefugten Zugriff geschützt und nur für berechtigte Stellen zugänglich gemacht. Der Umfang, die Aufbewahrung und die Auswertung richten sich nach dem jeweiligen Zweck und den geltenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere der DSGVO.
Monitoring und Alarmierungsmechanismen unterstützen die frühzeitige Erkennung technischer Störungen oder sicherheitsrelevanter Ereignisse. Dazu gehören beispielsweise ungewöhnliche Fehlerraten, abweichende Zugriffsmuster, Verfügbarkeitsprobleme oder Integrationsfehler. Durch strukturierte Überwachung können Auffälligkeiten schneller bewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden.
Datenschutz und Datenminimierung
Datenschutz ist integraler Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen. Technische Sicherheit und Datenschutz werden nicht getrennt betrachtet, sondern gemeinsam umgesetzt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zweckgebunden, transparent und auf das erforderliche Maß beschränkt. Datenminimierung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass nur die Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Geschäfts- oder Betriebszweck notwendig sind.
Soweit Daten nicht mehr benötigt werden, werden sie nach Maßgabe der internen Lösch- und Aufbewahrungsregelungen entfernt oder anonymisiert, sofern dies rechtlich und technisch vorgesehen ist. Bei der Gestaltung von Prozessen wird darauf geachtet, dass sensible Inhalte nicht unnötig dupliziert oder in zusätzlichen Systemen gespeichert werden. Dies reduziert sowohl das Datenschutzrisiko als auch die Angriffsfläche für unbefugte Zugriffe.
Die Anforderungen der DSGVO werden in die technische Umsetzung einbezogen, insbesondere bei Zugriffen, Protokollen, Auftragsverarbeitung und Speicherfristen. Wo Daten an Dritte oder in Subsysteme übertragen werden, erfolgt dies nur auf Grundlage definierter Verträge, Sicherheitsanforderungen und Zugriffsbeschränkungen. Für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist dies besonders relevant, da dort hohe Anforderungen an Vertraulichkeit, Nachvollziehbarkeit und ordnungsgemäße Datenverarbeitung bestehen.
Verfügbarkeit, Incident-Management und Wiederherstellung
Die Verfügbarkeit der Dienste ist ein wesentliches Sicherheitsziel. Schutzmaßnahmen werden daher nicht nur mit Blick auf Vertraulichkeit und Integrität, sondern auch auf Ausfallsicherheit konzipiert. Dazu gehören redundante Komponenten, kontrollierte Deployment-Verfahren, regelmäßige Prüfungen der Betriebsfähigkeit sowie definierte Wiederanlaufprozesse. Ziel ist es, Unterbrechungen zu minimieren und den Betrieb bei Störungen geordnet fortzusetzen.
Incident-Management beschreibt den strukturierten Umgang mit Sicherheitsvorfällen, technischen Störungen und vermuteten Kompromittierungen. Verdachtsfälle werden analysiert, klassifiziert und dokumentiert. Je nach Art und Schwere des Vorfalls können Sofortmaßnahmen wie das Sperren von Zugängen, das Trennen betroffener Systeme oder das Zurücksetzen von Schlüsselmaterial erforderlich sein. Die Bearbeitung folgt einem nachvollziehbaren Prozess, der auch Ursachenanalyse und Präventionsmaßnahmen umfasst.
Wiederherstellungsverfahren sind Bestandteil der Betriebs- und Sicherheitsorganisation. Backups, Wiederanlaufpläne und Prüfmechanismen werden so eingerichtet, dass sie die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unterstützen. Dies ist insbesondere für geschäftskritische Anwendungen relevant, etwa bei der Bearbeitung von Kundenanfragen, Systemintegrationen oder administrativen Aufgaben, bei denen Verfügbarkeitsunterbrechungen unmittelbare betriebliche Auswirkungen haben können.
Organisatorische Maßnahmen und regelmäßige Überprüfung
Technische Sicherheit wird durch organisatorische Maßnahmen ergänzt. Dazu gehören interne Zuständigkeiten, Freigabeprozesse, Schulungen für berechtigte Personen sowie die dokumentierte Behandlung von Sicherheitsanforderungen. Sicherheitsmaßnahmen werden nicht als statischer Zustand verstanden, sondern regelmäßig überprüft und an neue technische oder rechtliche Rahmenbedingungen angepasst.
Audits, interne Kontrollen und wiederkehrende Bewertungen unterstützen die Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur. Dabei werden unter anderem Berechtigungen, Protokolle, Schnittstellen, Verschlüsselungsmechanismen und Wiederherstellungsprozesse überprüft. Erkenntnisse aus Vorfällen, Testläufen oder Änderungen an der Systemlandschaft fließen in die Anpassung bestehender Maßnahmen ein.
Die fortlaufende Überprüfung ist insbesondere in cloudbasierten Umgebungen erforderlich, da sich Konfigurationen, Integrationen und Bedrohungslagen dynamisch verändern können. Ein wirksames Sicherheitskonzept muss deshalb neben präventiven Kontrollen auch Detektion, Reaktion und Verbesserung abdecken. Auf diese Weise werden Sicherheit, Datenschutz, Zugriffsschutz und Verfügbarkeit in einem konsistenten Rahmen zusammengeführt.
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Zuletzt aktualisiert
3. September 2026
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